„Plötzlich ist alles anders!“

… wie geht es weiter?



 

  • Kennen Sie das? Sie selbst, Ihr Angehöriger oder eine nahestehende Person ist plötzlich auf Hilfe angewiesen, weil eine Einschränkung in der Selbstständigkeit vorhanden ist. Geschuldet durch eine plötzliche Erkrankung (z.B. Apoplex) oder durch Verlust der geistigen Fähigkeiten (z.B. Demenz) kann die Eigenversorgung nicht mehr stattfinden.

    Sie fragen sich?
    • Wer kümmert sich um Ihren pflegebedürftigen
       Menschen in Zukunft?
    • Wer übernimmt die medizinische pflegerische
       Versorgung?
    • Wer hilft bei der Gestaltung im Alltag?
    • Wer bezahlt die notwendige Versorgung?

    Sie, als Angehöriger, stehen im Arbeitsverhältnis und können Ihre „Liebste“ oder Ihren „Liebsten“ nicht mehr ausreichend versorgen?
    Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eingeschränkt oder gar verloren gegangen?
    Sie pflegen Ihren Angehörigen seit mehreren Jahren und haben das Gefühl ausgebrannt zu sein?

Pflegeberatung        Recht auf Selbstbestimmung!
Dabei unterstützen Wir Sie!

 

Wir machen es uns zur Aufgabe, Sie in Ihrer Häuslichkeit - Privat und Trägerunabhängig - individuell und fachgerecht „Rund um die Pflege“ hinreichend zu informieren.
Wir klären gemeinsam Ihre Fragen und organisieren mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Versorgung, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf und den Bedürfnissen.


Vielleicht sind Sie Unzufrieden mit Ihrer aktuellen Versorgung? - Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zufriedenheit wiederherstellen!


Wir stehen für das Recht auf Selbstbestimmung und betrachten jeden Menschen als einzigartiges Individuum, unabhängig seiner Religion, seiner Herkunft und seines Geschlechts.

Sie haben schon einen Bescheid zu Ihrem Pflegegrad, sind aber der Meinung

„Das ist eine Fehlentscheidung!“ und wollen in den fristgerechten Widerspruch gehen?

Sie fragen sich: „Wie begründe ich diesen?“.


Auch dabei helfen wir Ihnen mit einer fristgerechten, pflegefachlichen Einschätzung.

 

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Erstbegutachtung oder Folgebegutachtung durch den Medizinischen Dienst.

 

Wir unterstützen SIE! Kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Termin! Ohne lange Wartezeit!

Infobox zum Pflegerad und Antragstellung

 

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

 

Nach dem Gesetz gem. § 14 SGB XI sind alle pflegebedürftigen Menschen, Personen die körperliche, kognitive, psychsiche Beeinträchtigungen und gesundheitlich bedingte Anforderungen und Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können und hierzu Hilfe durch andere Personen benötigen. Die Voraussetzung einer Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft oder zumindest für voraussichtlich sechs Monate bestehen.

 

Antrag zu einem Pflegegrad

 

Die betroffene Person oder deren bevollmächtigte Person/ggf. gesetzlichen Betreuer stellt bei dem zuständigen Versicherungsträger einen Erstantrag zu Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ist der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD)  die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten zu begutachten. Eine Entscheidung durch die zuständige Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen, ab Antragdatum (Eingang), beim Antragsteller schriftlich vorliegen (gem. § 18 SGB XI).

 

 

Wie wird der Schweregrad einer Pflegebedürftigkeit ermittelt?

 

Ist der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt und der Medizinische Dienst mit der Begutachtung beauftragt, erfolgt zunächst eine schriftliche Information wann diese Begutachtung, meist in der Häuslichkeit der betroffenen Person, stattfindet. 

In dieser Begutachtungssituation wird unter den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 14 SGB XI mit Hilfe eines pflegefachlichen Begutachtungsinstruments der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gem. § 15 SGB XI ermittelt.

 

Hierzu zählen:

 

Mobilität z.B. Positionswechsel im Bett,Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs oder Treppensteigen

 

kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen, Verstehen von einfachen Sachinhalten und Aufforderungen, Ängste und Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslagen

 

Selbstversorgung z.B. Körperpflege, mundgerechte Zubereitung der Nahrung oder Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz

 

Bewältigung von und selbstständiger Umgang von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen z.B. Medikation, Injektionen, Verbandswechsel und Wundversorgung sowie Arztbesuche oder therapeutischer EInrichtungen

 

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen und Schlafen, sich Beschäftigen oder Kontaktpflege zu anderen Personen

 

Welche Pflegegrade gibt es?

 

Der Pflegegrad wird nach der Schwere der Beeinträchtigungen und der Fähigkeiten gewichtet (Gesamtpunktzahl) und dem ermittelten Pflegegrad zugeordnet (gem. § 15 SGB XI):

 

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten; Ermittelte Gesamtpunkte ab 12,5 bis unter 27

 

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten; Ermittelte Gesamtpunkte ab 27 bis unter 47,5

 

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten; Ermittelte Gesamtpunkte ab 47,5 bis unter 70

 

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten; Ermittelte Gesamtpunkte ab 70 bis unter 90 

 

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung; Ermittelte Gesamtpunkte ab 90 bis 100

 

Tipp:
Das Recht auf eine kostenfreie ausführliche, individuelle und unabhängige Pflegeberatung ist gem. § 7a SGB XI verankert. Siehe in unserem Menü "Pflegeberatung gem. § 7a SGB XI und diePflicht zum Beratungsangebot gem. § 7b SGB XI".

Ansprechpartner:

Silke Bernecker

Telefon: 03621 741095
Mo. - Fr.   08.00 - 18.00 Uhr

Mobil:   0174 9589066
Mo. – Fr. 10.00 – 16.00 Uhr

E-Mail: info@pflegeberatung-bernecker.de


Anrufbeantworter ist immer geschaltet, Rückruf erfolgt innerhalb von 24h

Kontakt:



Die Pflegeberatung Bernecker ist keine Rechtsberatung.
Unsere Beratungen erfolgen von zertifizierten PflegeberaterInnen, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.


Mitglied im DBfK
Mitglied im DPV (Deutscher Pflegeverband)
Mitglied im Pflegenetzwerk-Deutschland (Bundesministerium für Gesundheit)
Registriert: Bundesministerium Gesundheit - VielfaltPflegen