Beratungen & Schulungen

Pflegeberatung

gem. § 7a SGB XI / § 7b SGB XI

„Kostenfreie Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI“

Kostenfreie Pflegeschulungen
gem. § 45 SGB XI für pflegende Angehörige/Ehrenamtliche

 

Infobox 

 

Pflegekassen haben nach dem Gesetz gem. § 7 (1) SGB XI einen Sicherstellungsauftrag gegenüber dem anspruchsberechtigten Personenkreis auf „Auskunft und Aufklärung"  über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilhabe an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.

 

Zusätzlich sind die Pflegekassen dazu verpflichtet den Zielgruppen eine umfangreiche, individuelle und unabhängige Pflegeberatung gem. § 7a SGB XI anzubieten, zur Sicherung der Versorgungen eines pflegebedürftigen Menschen. Darunter zählen z.B. Unterstützungsangebote im Rahmen des Pflege- unterstützungs- und Betreuungsbedarfs in unterschiedlichen Settings.

 

Hierzu soll vor der Erstberatung eine Pflegeberaterin/ein Pflegeberater oder eine zuständige Beratungsstelle benannt werden. Für diese Beratungsleistung wird ein Beratungsgutschein von der jeweiligen Pflegekasse ausgelöst, die mit einem Hinweis  bei der zuständigen Beratungsstelle einzulösen gilt.

 

Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

 

Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI beschreibt eine Anspruchsberechtigung auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch zertifizierte Pflegeberater:innen z.B. bei der Auswahl und Inanspruchnahme vorgesehener Sozialleistungen sowie von Hilfsangeboten für Menschen deren Pflege- und Betreuungssituationen gesichert werden sollen. Hierzu soll vor der Erstberatung unverzüglich ein(e) Pflegeberater:in benannt werden.

 

 
 
Aufgaben der Pflegeberater:in:

 

  1. Hilfebedarf systematisch erfassen und analysieren (unter Berücksichtigung der Begutachtung durch den Medizinischen - Pflegegrad)

 

  1. individuellen Versorgungsplan erstellen, in Abstimmung und Einwilligung der pflegebedürftigen Person und deren Bezugspersonen/Pflegepersonen/Bevollmächtigten und alle an der Pflege, Versorgung und Betreuung Beteiligten

 

  1. Dokumentation der Durchführung, Überwachung und bei Bedarf (einer Veränderung) den Versorgungsplan anpassen

 

  1. über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informieren z.B. Entlastungsbetrag (125 €/Monat) oder der neuen Nachbarschaftshilfe im Bundesland Thüringen (ab 01.09.2023)

 

  1. informieren über Leistungen aus der Pflegeversicherung z.B. Pflegegeld, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sowie Pflegehilfsmittelprodukte oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  

 

 

 

 

Die Pflegeberatung Bernecker ist eine, von den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen, anerkannte Beratungsstelle gemäß § 37 Abs.7 Satz 3 SGB XI. Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse, da Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden? Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) u.a. von einer anerkannten Beratungsstelle durchführen zu lassen:

    • Pflegegrad 1: freiwillig einmal im Jahr (Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch abzurufen.)

    • Pflegegrad 2: verpflichtend halbjährlich (alle 6 Monate ab anerkannten Pflegegrad)

    • Pflegegrad 3: verpflichtend halbjährlich (alle 6 Monate ab anerkannten Pflegegrad)

    • Pflegegrad 4: verpflichtend vierteljährlich (alle 3 Monate ab anerkannten Pflegegrad)

    • Pflegegrad 5: verpflichtend vierteljährlich (alle 3 Monate ab anerkannten Pflegegrad)

Welche Kostenträger?


Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen:

    • AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

    • Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse

    • BKK Landesverband Mitte

    • IKK classic

    • KNAPPSCHAFT (Regionaldirektion Frankfurt/Main)


Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek):

    • Techniker Krankenkasse (TK)

    • BARMER

    • DAK-Gesundheit

    • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

    • Handelskrankenkasse (hkk)

    • HEK-Hanseatische Krankenkasse



Wer trägt die Kosten?

 

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden zu 100 % von den gesetzlichen Pflegekassen getragen.

Bei privatversicherten Pflegebedürftigen trägt das zuständige Versicherungsunternehmen die Kosten.

Im Fall der Beihilfe werden die Kosten anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen übernommen.



Wozu dient die Beratung?

 

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.



Wo finden die Beratungsbesuche statt?

 

Dieser Beratungseinsatz erfolgt ausschließlich in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen.



Wer berät Sie?

 

Sie werden von einer erfahrenen Pflegefachkraft mit spezifischem Wissen zu dem Krankheits- und Behinderungsbild beraten, erhalten praktische Tipps zu erkannten Problemen und bekommen Lösungen angeboten.



Welcher Personenkreis ist berechtigt?

 

Diese Beratungsleistung wird von uns erbracht gegenüber:

 

    • Pflegebedürftigen, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen

    • Pflegebedürftigen, des Pflegegrades 1 gemäß § 37 Abs. 3 Satz 9 SGB XI

    • Pflegebedürftigen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 10 SGB XI, die Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst beziehen

    • Pflegebedürftigen mit Pflegegrades 2 bis 5, die nach § 45a Abs. 4 SGB XI regelmäßig bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag umwidmen.


Wer erinnert an anstehende Beratungsbesuche?

 

Damit Sie Ihre verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI fristgerecht abrufen können, übernehmen wir gern die Planung und erinnern Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.



Frist verpasst?

 

Sie haben einen Brief von Ihrer Pflegekasse erhalten, in dem ein „Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ angefordert wird, ist das auch kein Problem!

Haben Sie die Frist zur Abgabe des Nachweises über einen Beratungseinsatz mal versäumt, räumt Ihnen Ihre Pflegekasse eine Frist von 3 bis 4 Wochen ein, um den Nachweis nachträglich einzureichen.



ABER VORSICHT! Ist auch diese Frist versäumt, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes kommen.


Reagieren Sie jetzt und vereinbaren einen Termin mit uns!

Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 03621 2291141 oder Mobilnummer 0174 9589066 an.



"Einen alten Baum verpflanzt man nicht!" Walter von Chatillon

Pflegende Angehörige leisten einen großen Beitrag um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben Ihrer pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, zu bestimmten Krankheitsbildern, pflegerischen Maßnahmen z.B. Hilfestellungen bei der Körperpflege, Umgang mit Hilfsmitteln, barrierefreie Wohngestaltung und zur eigenen gesundheitlichen Selbstfürsorge kostenfreie Schulungen zu erhalten. Diese werden von erfahrenen Pflegefachkräften in Gruppenkursen oder individuell Zuhause erbracht.

Ziel ist es, pflegende Angehörige Sicherheit in der Pflege- und Betreuung zu vermitteln, die Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Personen aufrecht zu erhalten und eine gemeinsame Alltagsbewältigung zu ermöglichen.

Beispiele unserer Angebote:
 

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz

 

Bewältigungsstrategien im Pflegealltag

 

Versorgungsangebote zur Unterstützung und Entlastung

 

Verschiedene Krankheitsbilder und deren Auswirkungen verstehen

 

Rückenschonendes Arbeiten

 

Umgang mit Pflegehilfsmitteln

 

Pflege in der Familie

 

Sich selbst etwas Gutes tun

 

Pflege eines bewegungseingeschränkten Menschen z.B. Pflege bei Bettlägerigkeit

 

Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

 

Abschied und Trauer

 

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin! Wir freuen uns auf Sie!



Angebote für individuelle Pflegeschulungen in der Häuslichkeit

 

Unsere Angebote von individuellen Schulungen für pflegende Angehörigen finden in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt. Auch bei der Überleitung einer geplanten Krankenhausentlassung zurück in das gewohnte häusliche Umfeld ist eine individuelle Schulung vor Überleitung möglich!
Unsere Angebote richten sich nach Ihrem jeweiligen Bedarf und umfasst eine Schulungsdauer von bis zu max. 90 Minuten.


Terminabsprachen richten sich nach Ihrem individuellen Zeitfenster.

 

 

 

Angebotsbeispiele:

 

Praktische Anleitung von Pflegetechniken

 

Austausch über Möglichkeiten zum Erhalt und zur Schaffung von Kräfteressourcen

 

Betreuungs- und Entlastungsangebote

 

Pflege- und Betreuung von Menschen mit Schlaganfall

 

Pflege- und Betreuung von Menschen mit Parkinson

 

Möglichkeiten zum Erhalt und Förderung der Mobilität

 

Ernährung - "Was tun, wenn der pflegebedürftige Mensch Essen & Trinken verweigert."



 Angebote für Gruppenschulungen:  Aktuell noch in Planung !!!

 

 

 
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